§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Förderverein der Feuerwehr Bremen e.V". Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz und Gerichtsstand ist Bremen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Brandschutz-, Rettungs- und Katastrophenschutzwesens, der pädagogischen und repräsentativen Öffentlichkeitsarbeit sowie sozialer Komponenten durch materielle und ideelle Unterstützung, insbesondere durch die Durchführung von
§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gem. § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4
Mittel
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht
§ 5
Mittelverwendung
§ 6
Mitglieder
§ 7
Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8
Mitgliederversammlung
§ 9
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen insbesondere
§ 10
Vorstand
- dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schriftführer - dem Schatzmeister - drei Beisitzern
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister
- drei Beisitzern
§ 11
Geschäftsbereich des Vorstandes
§ 12
Rechnungsprüfer
Den Rechnungsprüfern obliegt die Prüfung der Kasse sowie des vom Vorstand ihnen vorzulegenden Kassenberichtes.
§ 13
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen an die Stadtgemeinde Bremen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft
Die Satzung ist am 18. Februar 2002 errichtet
Gründungsmitglieder:
B. Hofmann
S. Fasmers
R. Funke
T. Thönert
H. Plaschke
K.-H. Knorr
M. Richartz